Die Zusammenfassung mindestens zweier Planungsleistungen nennt man Generalplanung. In Absprache und auf Wunsch des Bauherren übernehmen wir mehrere oder gar alle Fachdisziplinen der baulichen Planung. Objektbezogen wird der Leistungsumfang detailliert und nach Bauherrenwunsch festgelegt.
Dies können die klassischen Planungsleistungen wie die Objektplanung, Tragwerksplanung oder Planung der technischen Gebäudeausrüstung sein, als auch die Leistungen für Vermessung, Bodengutachten u.ä. beinhalten. Somit übernehmen wir Teile der Bauherrenaufgaben und Projektsteuerung, da eine wesentliche Aufgabe des Generalplaners in der Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistung im Planungsprozess liegt. Die wachsende Zahl an beauftragten Generalunternehmer Leistungen lässt erahnen, welch umfängliche Vorteile dem Bauherren aus dieser Situation erwachsen.
Hier ist zu nennen:
- Die erhebliche Haftung für das „Schnittstellenrisiko“ entfällt auf Seiten des Bauherren
- Beim Ausfall eines Fachplaners haftet der Generalplaner
- Grundsätzlich haftet der Generalplaner alleinig gegenüber dem Bauherren
- Es gibt nur einen Ansprechpartner für den Bauherren, dadurch sinkt der Aufwand enorm
- Sämtliche Details werden vom Generalplaner abgestimmt, nicht mehr vom Bauherren
- Die Kontrolle der Einzeltermine der Teilleistungen entfällt für den Bauherren
Wir, als der von Ihnen beauftragter Generalplaner übernehmen zum Wohle der Bauherren Verantwortung bezüglich des Projektmanagement und der Koordination des gesamten Planungsprozesses.
Sie, als Bauherr erhalten dadurch maximale Planungssicherheit und daraus erwachsend höchste Kosten- und Terminsicherheit für Ihr Projekt.